Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hosan Fotografie

1. Anwendungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Jan Hosan, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
  2. Die AGB erfassen insbesondere sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Lichtbilder (im Folgenden auch: „Bildmaterial“ genannt) und zwar unabhängig davon, ob es sich um analoges oder digitales Bildmaterial handelt und auf welchem Medium es zur Verfügung gestellt bzw. wie es übertragen wird.
  3. Die AGB gelten mit der Annahme des Angebots von Jan Hosan bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials, durch den Auftraggeber als vereinbart.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Jan Hosan hat diese in schriftlich anerkannt.

2. Grundsätze der Produktionsabwicklung

  1. Soweit Jan Hosan Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Etwaige im Verlauf der Produktion auftretende Kostensteigerungen sind erst dann von Jan Hosan anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass im Ergebnis mit eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten vom mehr als 15 % zu rechnen ist.
  2. Sofern die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten wird, die Jan Hosan nicht zu vertreten hat, ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  3. Jan Hosan ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen sowie für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag zu geben.
  4. Etwaige Liefertermine für Lichtbilder sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, unverbindlich.
  5. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Lichtbilder schriftlich Mängel rügt, gelten sie als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
  6. Sofern der Auftraggeber Jan Hosan für einen bestimmten Zeitraum anfragt und dieser Zeitraum bestätigt wurde, steht Jan Hosan für den Fall der Stornierung der Buchung ein Ausfallhonorar nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu:
    6.1. Ab Buchungsbestätigung bis 8 Tage vor dem gebuchten Termin: 25 % der Gesamtvergütung;
    6.2. Ab dem 7. bis zum 3. Tage vor dem gebuchten Termin: 50 % der Gesamtvergütung;
    6.3. Ab dem 2. Tag vor dem gebuchten Termin 100 % der vereinbarten Gesamtsumme. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten
    nachzuweisen, dass Jan Hosan kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich geringer ist.

3. Urheberrecht

  1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Jan Hosan gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz (im Folgenden UrhG genannt) handelt.
  2. Vorschläge und Vorgaben sowie sonstige Maßnahmen, die der Auftraggeber im Rahmen des Verlaufs der Produktion macht bzw. ergreift, begründen kein Miturheberecht.
  3. An dem überlassenen Bildmaterial werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
  5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von einer Woche nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

4. Rechteeinräumung

  1. Der Auftraggeber erwirbt die Nutzungsrechte gemäß § 31 UrhG in dem schriftlich gesondert vereinbarten Rahmen, sobald der Auftraggeber das Werk abgenommen und die Vergütung entrichtet hat.
  2. Der Auftraggeber erwirbt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Aufnahme in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
  3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf die jeweilige Grundvergütung.
  4. Mit der Übergabe der Lichtbilder wird lediglich das Recht für die einmalige Nutzung des Bildmaterials eingeräumt und zwar zu dem zwischen Jan Hosan und dem Auftraggeber vereinbarten Zweck und für die Publikation und in dem Medium bzw. auf dem Datenträger, welche/s/r der Auftraggeber bei Auftragserteilung angegeben hat bzw. welche/s/r sich aus den Umständen der Beauftragung ergibt.
  5. Jedewede über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehende Nutzung ist vergütungspflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Jan Hosan.
  6. Die Bearbeitung des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel, wobei diese Aufzählung lediglich beispielhaften und keinen abschließenden Charakter hat, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Jan Hosan gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht durch Abzeichnung, Nachstellung oder Fotografie reproduziert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.
  7. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Jan Hosan nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte, weder ganz noch teilweise, auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
  8. Im Übrigen ist jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials nur unter der Voraussetzung der Anbringung des von Jan Hosan vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild gestattet.
  9. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von Jan Hosan aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

5. Haftung

  1. Jan Hosan übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular übergeben.
  2. Jan Hosan stellt den Auftraggeber auch nicht von Ansprüchen frei, die Dritte, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit der Nutzung des Bildmaterials gegenüber dem Auftraggeber geltend machen. Dies gilt auch für etwaige Rechtsverfolgungskosten des Auftraggebers. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, beispielsweise für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen, ganz gleich welcher Art, obliegt dem Auftraggeber.
  3. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

6. Vergütung

  1. Es gilt die vereinbarte Vergütung als geschuldet. Ist keine Vergütung vereinbart worden, bestimmt sie sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Mit der vereinbarten Vergütung wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. 4.4. abgegolten.
  3. Material- und Laborkosten, Honorare für Modelle, Kosten für Requisiten oder Reisen, wobei diese Aufzählung lediglich beispielhaften und keinen abschließenden Charakter hat, sind nicht in der Vergütung von Jan Hosan enthalten und vom Auftraggeber zu tragen.
  4. Der Vergütungsanspruch ist bei Ablieferung des Bildmaterials fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Jan Hosan ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  5. Die Vergütung gemäß Ziffer 6.1. ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Lichtbilder als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 150,00 pro Lichtbild an.
  6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

7. Rückgabe des Bildmaterials

  1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung von Jan Hosan.
  2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Jan Hosan haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
  3. Überlässt Jan Hosan auf Anforderung des Auftraggebers oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Auftraggeber analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von Jan Hosan schriftlich bestätigt worden ist.
  4. Die Rücksendung des Bildmaterials obliegt dem Auftraggeber und erfolgt auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Auftraggeber trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei Jan Hosan.

8. Vertragsstrafe

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jeden Fall der unberechtigten Nutzung des Bildmaterials eine nach billigem Ermessenen von Jan Hosan zu bestimmende im Streitfall vom zuständigen Gericht auf seine Angemessenheit zu überprüfenden Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzsansprüche bleibt vorbehalten.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf die vereinbarte bzw. übliche Vergütung zu zahlen.

9. Datenschutz

  1. Zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Einzelheiten sind in der entsprechenden Datenschutzerklärung geregelt.

10. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuwied.

Neuwied 2019